Mogelpackung LÜP: Gebührenerhöhungen anstatt Sparprogramm

Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau ist besorgt über die kantonale Finanzpolitik. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung (LÜP) werden vor allem Gebühren erhöht, der Pendlerabzug gekürzt und Abschreibungssätze reduziert. Gespart wird kaum. Damit die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zunimmt, wird der BDS einzelne LÜP-Massnahmen bekämpfen.

Der veröffentlichte Bericht der vorberatenden Kommission zur LÜP zeigt die Stossrichtung der kantonalen Finanzpolitik auf. Wohl wird vorerst auf eine Erhöhung des Staatssteuerfusses verzichtet, die Defizite soll jedoch grösstenteils der Steuer- und Gebührenzahler berappen. Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau wird die Erhöhung der Notariatsgebühren und die Einführung von Konzessionsgebühren für Bootsplätze mit einem Referendum bekämpfen.

Pendlerabzug wichtig für Thurgau
Die starke Beschränkung des Pendlerabzuges ist eine weitere LÜP-Massnahme, welche der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau bekämpfen wird. Zwar ist neu vorgesehen, dass der Pendlerabzug „nur“ auf Fr. 6’000.- beschränkt wird (anstatt Fr. 4’500.- in der regierungsrätlichen Version). Dafür soll in der Verordnung des Regierungsrates über die Pauschalierung der besonderen Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit der § 1 dahingehend angepasst werden, dass die Mehreinnahmen mit der regierungsrätlichen Version korrespondieren. Dass mit dieser Variante auch die Kurzpendler mehr zur Kasse gebeten werden und somit noch mehr Thurgauerinnen und Thurgauer davon betroffen sind, findet der BDS Thurgau besonders stossend. Der Pendlerabzug ist für den Kanton Thurgau überlebenswichtig. Wenn der Kanton den Brain-Drain bekämpfen und auch weiterhin gute Steuerzahler haben will, darf das Pendeln nicht verteuert werden. Attraktive steuerliche Bedingungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität.

Sparprogramm gefordert
Der BDS Thurgau fordert von der Thurgauer Regierung, die Fehlbeträge in der Rechnung durch Sparmassnahmen zu kompensieren. Die LÜP sieht keine essentiellen Einschnitte vor. Dagegen soll, neben den Gebührenerhöhungen, mit buchhalterischen Neubewertungen die Rechnung geschönt werden. Der Bund der Steuerzahler (BDS) setzt sich dafür ein, dass die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zunimmt.

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