BDS fordert sofortigen Verordnungsstopp beim Pendlerabzug

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau hat das Referendum gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs von den Steuern auf 6000 Franken beschlossen und fordert vom Regierungsrat ein Verordnungsmoratorium bis zur Volksabstimmung.

Der Bund der Steuerzahler hat im Hinblick auf die Schlussabstimmung im Grossen Rat vom 22. April 2015 eine Auslegeordnung vorgenommen. Die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 6000 Franken ist eine stossende Abweichung vom Prinzip der Gestehungskosten bei Steuern, sie schränkt Arbeitstätige unnötig ein und verhindert, dass jedermann der innerhalb des Kantons pendelt, seine Fahrtkosten mit dem Auto abziehen kann. Insbesondere Personen mit schlechtem ÖV-Anschluss auf dem Land, Schichtarbeitende und Personen, die mehreren Arbeiten nachgehen, werden bestraft. Aus diesem Grund hat der BDS Thurgau an seiner Sitzung vom 25. März 2015 beschlossen, das Referendum gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs zu ergreifen. Entsprechende Vorbereitungen sind bereits in die Wege geleitet. Weiter hat der BDS Thurgau beschlossen, dass das Referendumskomitee durch Kantonsrat Vico Zahnd, St. Margarethen präsidiert wird. „Wie bei der Autobahnvignette werden Autofahrer zu Lasten der Allgemeinheit ohne sachlichen Grund geschröpft. Arbeit muss sich lohnen“, sagt Zahnd.

Keine Reduktion der Kilometerentschädigung am Volk vorbei
Des Weiteren goutiert der BDS Thurgau allfällige Bestrebungen des Regierungsrates nicht, schon vor der Volksabstimmung ein Fait accompli auf dem Verordnungsweg zur Beschränkung der Pendlerabzüge zu schaffen. Zwar ist dies rechtlich zulässig, aber nicht legitim wenn eine Volksabstimmung bevorsteht. Der BDS Thurgau fordert daher vom Regierungsrat ein Verordnungsmoratorium bis die Volksabstimmung vorüber ist: „Es geht nicht an, dass der Regierungsrat den Volkswillen ignoriert und vor einer Volksabstimmung Fakten schafft, die ihm im Nachhinein grosse Erklärungsnot bereitet“, meint Zahnd.

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