Initiative: Korrektion von Flüssen und Bächen ohne Kulturlandverlust

Im Mai wurde die Unterschriftensammlung für die Thurgauische Volksinitiative «Kulturlandschutz/LN/FFF bei Gewässerkorrektionen» gestartet. Das Initiativkomitee besteht aus Mitgliedern von Bund der Steuerzahler (BDS) und der Neuen Bauern Koordination Schweiz (NBKS), welche sich zur IG Thur zusammengeschlossen haben.

Der Vize-Präsident des Bundes der Steuerzahler (BDS) Schweiz, Heinrich Frei, sind die hohen Kosten der Thur-Renaturierung ein Dorn im Auge. Frei rechnet vor, dass im Teilabschnitt zwischen Bürglen und Weinfelden 1 Kilometer 8.1 Millionen Franken kosten würde und befürchtet, dass diese Zahl noch weiter steigen könnte. „Das ganze Vorhaben ist eine masslose Geldverschleuderung, welche überhaupt keinen Nutzen bringt“, so Frei weiter.

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Pendlerabzug: Regierungsrat verweigert Auskunft!

Der Thurgauer Regierungsrat hat es heute in skandalöser Art und Weise unterlassen, auf Fragen aus dem Grossen Rat zu antworten. Dies deutet darauf hin, dass der Regierungsrat die Steuerabzüge zu den Fahrtkosten unabhängig des Abstimmungsausgangs über den Pendlerabzug anpassen möchte. Dass er dies lieber verschweigt ist verständlich, aber auch eine klare Missachtung des Volkswillens.

Wann wird der Regierungsrat die Verordnung über die Berufsauslagen anpassen? Wann würde eine Referendumsabstimmung über den Pendlerabzug stattfinden? Beabsichtigt der Regierungsrat gar eine Inkraftsetzung der Verordnung vor einer möglichen Volksabstimmung? Dies die drei einfachen Fragen, zu welchen sich heute der Regierungsrat an der Sitzung des Grossen Rates ausschwieg. Offenbar möchte der Regierungsrat im Vorfeld der Abstimmung über den Pendlerabzug verheimlichen, dass er die Verordnung über die Pauschalierung besonderer Berufsauslagen unabhängig der Volksabstimmung in Kraft setzen möchte! Dem Regierungsrat ist es egal, ob die Bevölkerung weniger Berufsauslagen von der Steuer absetzen möchte oder nicht – die Verordnung wird so oder so angepasst. Dies ist ein unhaltbarer Vorgang, umso mehr als die Fragen transparent auf dem Tisch lagen. Keine Auskunft in diesem Kanton – so das Motto in Frauenfeld heute. Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau startet das Referendum gegen den Pendlerabzug in den nächsten Wochen und fordert den Regierungsrat auf, die Verordnung erst nach der Volksabstimmung in Kraft zu setzen. Es geht nicht an, dass der Regierungsrat den Volkswillen präventiv missachtet!

BDS fordert sofortigen Verordnungsstopp beim Pendlerabzug

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau hat das Referendum gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs von den Steuern auf 6000 Franken beschlossen und fordert vom Regierungsrat ein Verordnungsmoratorium bis zur Volksabstimmung.

Der Bund der Steuerzahler hat im Hinblick auf die Schlussabstimmung im Grossen Rat vom 22. April 2015 eine Auslegeordnung vorgenommen. Die Beschränkung des Pendlerabzugs auf 6000 Franken ist eine stossende Abweichung vom Prinzip der Gestehungskosten bei Steuern, sie schränkt Arbeitstätige unnötig ein und verhindert, dass jedermann der innerhalb des Kantons pendelt, seine Fahrtkosten mit dem Auto abziehen kann. Insbesondere Personen mit schlechtem ÖV-Anschluss auf dem Land, Schichtarbeitende und Personen, die mehreren Arbeiten nachgehen, werden bestraft. Aus diesem Grund hat der BDS Thurgau an seiner Sitzung vom 25. März 2015 beschlossen, das Referendum gegen die Beschränkung des Pendlerabzugs zu ergreifen. Entsprechende Vorbereitungen sind bereits in die Wege geleitet. Weiter hat der BDS Thurgau beschlossen, dass das Referendumskomitee durch Kantonsrat Vico Zahnd, St. Margarethen präsidiert wird. „Wie bei der Autobahnvignette werden Autofahrer zu Lasten der Allgemeinheit ohne sachlichen Grund geschröpft. Arbeit muss sich lohnen“, sagt Zahnd.

Keine Reduktion der Kilometerentschädigung am Volk vorbei
Des Weiteren goutiert der BDS Thurgau allfällige Bestrebungen des Regierungsrates nicht, schon vor der Volksabstimmung ein Fait accompli auf dem Verordnungsweg zur Beschränkung der Pendlerabzüge zu schaffen. Zwar ist dies rechtlich zulässig, aber nicht legitim wenn eine Volksabstimmung bevorsteht. Der BDS Thurgau fordert daher vom Regierungsrat ein Verordnungsmoratorium bis die Volksabstimmung vorüber ist: „Es geht nicht an, dass der Regierungsrat den Volkswillen ignoriert und vor einer Volksabstimmung Fakten schafft, die ihm im Nachhinein grosse Erklärungsnot bereitet“, meint Zahnd.

Mogelpackung LÜP: Gebührenerhöhungen anstatt Sparprogramm

Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau ist besorgt über die kantonale Finanzpolitik. Im Rahmen der Leistungsüberprüfung (LÜP) werden vor allem Gebühren erhöht, der Pendlerabzug gekürzt und Abschreibungssätze reduziert. Gespart wird kaum. Damit die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zunimmt, wird der BDS einzelne LÜP-Massnahmen bekämpfen.

Der veröffentlichte Bericht der vorberatenden Kommission zur LÜP zeigt die Stossrichtung der kantonalen Finanzpolitik auf. Wohl wird vorerst auf eine Erhöhung des Staatssteuerfusses verzichtet, die Defizite soll jedoch grösstenteils der Steuer- und Gebührenzahler berappen. Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau wird die Erhöhung der Notariatsgebühren und die Einführung von Konzessionsgebühren für Bootsplätze mit einem Referendum bekämpfen.

Pendlerabzug wichtig für Thurgau
Die starke Beschränkung des Pendlerabzuges ist eine weitere LÜP-Massnahme, welche der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau bekämpfen wird. Zwar ist neu vorgesehen, dass der Pendlerabzug „nur“ auf Fr. 6’000.- beschränkt wird (anstatt Fr. 4’500.- in der regierungsrätlichen Version). Dafür soll in der Verordnung des Regierungsrates über die Pauschalierung der besonderen Berufsauslagen bei unselbständiger Erwerbstätigkeit der § 1 dahingehend angepasst werden, dass die Mehreinnahmen mit der regierungsrätlichen Version korrespondieren. Dass mit dieser Variante auch die Kurzpendler mehr zur Kasse gebeten werden und somit noch mehr Thurgauerinnen und Thurgauer davon betroffen sind, findet der BDS Thurgau besonders stossend. Der Pendlerabzug ist für den Kanton Thurgau überlebenswichtig. Wenn der Kanton den Brain-Drain bekämpfen und auch weiterhin gute Steuerzahler haben will, darf das Pendeln nicht verteuert werden. Attraktive steuerliche Bedingungen leisten einen wichtigen Beitrag zur Standortattraktivität.

Sparprogramm gefordert
Der BDS Thurgau fordert von der Thurgauer Regierung, die Fehlbeträge in der Rechnung durch Sparmassnahmen zu kompensieren. Die LÜP sieht keine essentiellen Einschnitte vor. Dagegen soll, neben den Gebührenerhöhungen, mit buchhalterischen Neubewertungen die Rechnung geschönt werden. Der Bund der Steuerzahler (BDS) setzt sich dafür ein, dass die finanzielle Belastung für die Bürgerinnen und Bürger nicht zunimmt.

BDS fordert Volksabstimmung zu Thur-Korrektur

Gestern gab der Regierungsrat bekannt, dass 3.7 Kilometer Thur für 27.78 Millionen Franken entgradidgt werden sollen. Gemäss § 23 der Kantonsverfassung unterliegen Beschlüsse des Grossen Rates, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 3 Millionen Franken oder neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von mehr als 600‘000 Franken vorsehen, der Volksabstimmung. Wie aus der Medien-Orientierung hervorging, wurde das ursprüngliche Projekt von 38 Millionen aufgrund des politischen Widerstandes redimensioniert. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass das nun vorliegende Projekt nicht im Umfang vorbestimmt ist. Dies bedeutet, dass gemäss § 23 Abs. 3 der Kantonsverfassung keine gebundene Ausgabe vorliegt. Eine Volksabstimmung ist also zwingend. Dass sich das Thurgauer Volk zu einem derartigen Projekt nicht äussern kann, ist unhaltbar!

Voranschlag 2015: Bald droht Schuldenwirtschaft!

Mit Besorgnis nimmt der Bund der Steuerzahler den heute präsentierten Voranschlag 2015 des Thurgauer Regierungsrates zur Kenntnis. Zwar gestaltet sich der Rückschlag nicht so gross wie in den Vorjahren, jedoch ist das Ergebnis noch immer rot. Und dies, obwohl der Regierungsrat mit der LÜP zahlreiche Mehreinnahmen generiert.

Rund 20 Gebühren werden erhöht und der Pendlerabzug begrenzt, was unter dem Strich Millionen an Mehreinnahmen in die Kasse spült. So werden die Gebühren für Umweltverträglichkeitsprüfungen, für Verfahren ausserhalb der Bauzone, für Entnahmen von Trinkwasser, für ÖLN-Kontrollen, für die Nutzung des Bodensees als gewerbliche Fläche sowie die Bootsgebühren teilweise massiv erhöht. Schon heute überrissene Gebühren wie die Notariatsgebühren sollen noch weiter ansteigen. Der grösste Stein des Anstosses ist die Begrenzung des Pendlerabzuges auf 4500 Franken pro Jahr, welche insbesondere die Landbevölkerung, welche schlechte ÖV-Verbindungen zur Arbeit hat, trifft.

Hinzu kommt, dass das gesetzte Ziel beim Ausgabenwachstum von 1.5% nicht eingehalten werden kann. Es wird um 0.22 Prozent übertroffen. Trotz Stellenstopp sollen einmal mehr über 21 neue Stellen bewilligt werden. So nicht! Der BDS erwartet weitere ausgabenseitige Korrekturen und einen Verzicht auf neue Stellen. Denn ansonsten wird das Vermögen des Kantons innert Kürze dahingerafft sein. Im nächsten Jahr soll es nämlich nach dem Vorschlag des Regierungsrates erneut um fast 40 Millionen verringert werden.

Das Fazit ist klar: LÜP und Budget sind ungenügend. Die Regierung hat ihre Aufgaben nicht gemacht und misswirtschaftet einmal mehr auf dem Buckel der Bevölkerung.

BDS unterstützt Regierungsrat Stark: Nicht mehr Finanzkompetenzen nötig!

Der Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau nimmt die Äusserungen des Thurgauer Finanzdirektors Dr. Jakob Stark in der Ostschweiz am Sonntag vom 3. August 2014, wonach es im Kanton Thurgau keine Erhöhung der Finanzkompetenzen braucht, mit Zustimmung zur Kenntnis. Der BDS teilt diese Auffassung, da der Kanton über genügend Handlungsspielraum verfügt.

Der Regierungsrat benötigt keine höheren Finanzkompetenzen. Wie Regierungsrat Dr. Jakob Stark richtig bemerkt, soll über ausserordentliche Ausgaben von über Fr. 100’000.- der Grosse Rat entscheiden. Dies stärkt die Budgethoheit des Parlaments.

Finanzkompetenz der Stadträte problematisch
Der BDS Thurgau ist der Auffassung, dass alle Gemeinden angemessene Finanzkompetenzen benötigen. Im Moment gibt es noch Gemeinden, welche keine formellen Finanzkompetenzen (Grenzbeträge) in ihrer Gemeindeordnung haben – und dies ist höchst unüblich in einer direkten Demokratie. Bei Gemeinden mit Finanzkompetenzen über Fr. 100’000.- müsste eine Senkung diskutiert werden. Für die Städte, in denen die Exekutive in eigener Kompetenz bis Fr. 300’000.- entscheiden kann, ist das Risiko für einen potentiellen Schaden für den Steuerzahler zu hoch.

LÜP: Was lange währt, ist ungenügend!

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau ist enttäuscht über die seit zweieinhalb Jahren vollmundig angekündigten Sparmassnahmen des Regierungsrates. Auch in den Jahren 2015 und 2016 wird das Sparziel von 40 Millionen Franken deutlich verfehlt. Verschärft wird die Situation durch wegfallende Nationalbankerträge. Bei genauem Hinschauen entpuppen sich viele der „Sparmassnahmen“ als Abzocke der Bevölkerung. Dem Thurgau droht ein Rückfall in die Schuldenwirtschaft der 90er-Jahre.

Eine zusätzliche Eisenbahnlinie von Arbon nach St. Gallen. Die Expo 2027. Unsere Regierung schwelgt gerne in Zukunftsphantasien und Projekten, welche die eigene Amtszeit überdauern. Aber: Unsere Kantonsregierung wäre mehr denn je in der aktuellen Realität des eigenen Haushalts gefragt!

Anstatt endlich die schon lange angekündigte Einsparung von 40 Millionen zu erreichen, bringt der Regierungsrat einmal mehr nicht die notwendige Kraft auf, um den Staatshaushalt ausgeglichen zu gestalten. Von der Verwaltung vorgeführt, fallen die magistralen Sparmassnahmen angesichts der wegbleibenden Nationalbankerträge äusserst bescheiden aus. Insbesondere, da die Einsparungen gar keine sind. Statt in Frauenfeld gespart, wird die Thurgauer Bevölkerung abgezockt. So sollen die Gebühren für Berufsberatungen, für Duplikate bei Ausweisen, für Verfahren im Departement für Bau und Umwelt (DBU), für Einträge in die Beschaffungsliste, für Umweltverträglichkeitsprüfungen, für Verfahren ausserhalb der Bauzone, für Entnahmen von Trinkwasser, für ÖLN-Kontrollen, für die Nutzung des Bodensees als gewerbliche Fläche sowie die Bootsgebühren teilweise massiv erhöht werden. Schon heute überrissene Gebühren wie die Notariatsgebühren sollen noch weiter ansteigen. Der grösste Stein des Anstosses ist die Begrenzung des Pendlerabzuges auf 4500 Franken pro Jahr, welche insbesondere die Landbevölkerung, welche schlechte ÖV-Verbindungen zur Arbeit hat, trifft.

Der Geist der Leistungsüberprüfung (LÜP) zeigt sich am schönsten in der folgenden “Sparmassnahme“: Die Steuerverwaltung soll um 5 Personen aufgestockt werden, welche der Bevölkerung zusätzliche 2.75 Millionen Franken aus der Tasche ziehen!

Was lange währt, ist ungenügend! Der Bund der Steuerzahler ist enttäuscht über die unbrauchbare Vorlage des Regierungsrates auf dem Buckel der Thurgauer Bevölkerung. Einmal mehr sind die Hausaufgaben nicht gemacht. Der Thurgau droht in die Schuldenwirtschaft der 90er-Jahre zurückzufallen.

BDS Thurgau prüft Initiative gegen Goldverzehr

Anstatt rasch über die LÜP hinausgehende Sparmassnahmen aufzugleisen, will sich der Thurgauer Regierungsrat lieber die Goldreserven verzehren. Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau (BDS) nimmt die aktuellen Äusserungen des Regierungsrates zur Thurgauer Finanzpolitik mit Besorgnis zur Kenntnis und prüft Massnahmen. So wird im Moment auch intensiv über eine Volksinitiative nachgedacht, welche den Regierungsrat zur finanzpolitischen Vernunft bringen soll.

Seit zweieinhalb Jahren zaudert der Regierungsrat und lobt sein Sparprogramm – auch LÜP genannt – welches bisher erst in Medienmitteilungen und magistralen Verlautbarungen existiert. Das einzige, was sicher ist an diesem LÜP ist, dass der Regierungsrat die Steuern für Pendler massiv erhöhen möchte.

Doch damit nicht genug. Obwohl die Nationalbank keine Dividenden an die Kantone ausschüttet, plant die Thurgauer Regierung in den Jahren 2014 bis 2017 mit über 20 Millionen Franken Nationalbankgewinnen pro Jahr. Nun präsentiert sie eine Lösung auf dem Buckel der Jungen: Der Regierungsrat will sich an den Goldreserven bedienen! Denn es ist einfacher, diese zu verzehren als die fehlenden Nationalbankerträge zu kompensieren.

Die Thurgauer Regierung soll sich ein Vorbild an ihren Nachbarn nehmen. Der BDS Thurgau fordert, dass die Leistungsüberprüfung (LÜP) im Kanton um die Summe der budgetierten Nationalbankgewinne von 21.5 Millionen Franken erhöht wird, damit das strukturelle Defizit bereinigt werden kann.

Sollte der Regierungsrat dieser Forderung nicht nachkommen, prüft der BDS Thurgau eine Volksinitiative, um den Regierungsrat von seinem Spar-Unwillen zu heilen. Volksvermögen, das über Jahrzehnte mühsam aufgebaut wurde, darf nicht in wenigen Jahren verschleudert werden.

Finanzmisere: Thurgauer Regierung muss liefern statt lafern

Der Regierungsrat zögert seit zweieinhalb Jahren ein unumgängliches Entlastungsprogramm vorzulegen. Stattdessen übt er sich in wiederholter Schönfärberei, um unangenehme Massnahmen noch weiter hinauszögern zu können. Der Bund der Steuerzahler (BDS) fordert umgehend ein ausgabenseitiges Entlastungsprogramm in der Grössenordnung von mindestens 40 Millionen Franken. Ausserdem sind Ausfälle bei den Einnahmen der Nationalbank (SNB) zu kompensieren.

Der Bund der Steuerzahler des Kantons Thurgau (BDS) nimmt die aktuellen Äusserungen des Regierungsrates zur Thurgauer Finanzpolitik mit Besorgnis zur Kenntnis. Durch die rosarote Brille betrachtet der Regierungsrat seinen besseren Abschluss und lässt implizit durchblicken, dass alles eigentlich gar nicht so schlimm ist. Folgende Fakten sind bekannt:

  • Der Kanton Thurgau machte 2013 9 Millionen Franken Defizit.
  • Die Gesamtrechnung 2013 schliesst deutlich über 50 Millionen Franken negativ ab.
  • Das Kantonsvermögen schmilzt dahin wie Eis an der sengenden Sonne.
  • Für dieses Jahr sind 22 Millionen Franken Nationalbankerträge budgetiert, die ausbleiben.
  • Der Kanton greift nach einem unlauteren Buchhaltungstrick, um anstelle der ausbleibenden Nationalbankgewinne keine Einsparungen zu machen.
  • Die Finanzpolitik der nächsten Jahre sieht alles andere als rosig aus.

Fakt ist auch: Unser Regierungsrat zaudert über die Langstreckendistanz und rettet sich mittlerweile seit zweieinhalb Jahren mit Durchhalteparolen von Monat zu Monat, um ja nicht ein Sparprogramm vorlegen zu müssen, welches aber bitter nötig wäre. Der Bund der Steuerzahler erwartet daher vom Regierungsrat, dass er nicht nur lafert, sondern endlich auch liefert, seine rosarote Brille ablegt und sofort ein ausgabenseitiges Sparprogramm in der Höhe von mindestens 40 Millionen Franken vorlegt. Ansonsten fallen wir in den finanzpolitischen Schlendrian der 90er-Jahre zurück – dies wäre fatal.