Statuten

Statuten Bund der Steuerzahler (BDS) Thurgau

1.
Unter der Bezeichnung „Bund der Steuerzahler Thurgau“ (BDS Thurgau) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des ZGB, mit Sitz am Wohnsitz des Präsidenten.

2.
Der Verein bezweckt die Förderung der sparsamen Mittelverwendung durch die öffentliche Hand und die Aufdeckung von Mittelverschwendungen im Kanton Thurgau. Er kann Initiativen und Referenden ergreifen. Er setzt sich für eine massvolle Steuerbelastung der natürlichen und juristischen Personen ein.

3.
Der Verein kann im Handelsregister eingetragen werden.

4.
Der Verein finanziert sich über Mitgliederbeiträge und durch freiwillige Zuwendungen. Die Höhe der Mitgliederbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung jährlich festgelegt. Der Mitgliederbeitrag darf jedoch Fr. 100.— pro Jahr und Mitglied nicht übersteigen. Die Mitglieder haften in keinem Fall für mehr als den jährlichen Mitgliederbeitrag. Für Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.

5.
Über die Aufnahme der Gründungsmitglieder entscheidet die Gründungsversammlung.

Über die Aufnahme von weiteren Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Er kann Mitglieder ohne Angabe von Gründen ausschliessen.

Der Beitritt ist als Einzelperson oder als Ehepaar möglich.

Die Mitgliederliste des Vereins ist nicht öffentlich.

6.
Soweit in den Statuten nicht abweichend geregelt, richtet sich die Organisation des Vereins nach den Bestimmungen des ZGB.

7.
Der Vorstand des Vereins besteht aus zwei bis sieben Mitgliedern. Er arbeitet ehrenamtlich.

8.
Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und aus dessen Mitte einen Präsidenten auf eine Amtsdauer von zwei Jahren. Wiederwahl ist zulässig.

9.
Der Präsident leitet die Sitzungen des Vorstandes und vertritt den Verein gegen aussen. Ansonsten konstituiert sich der Vorstand selbst.

10.
Zeichnungsberechtigt für den Verein sind die Vorstandsmitglieder und zwar kollektiv zu Zweien.

11.
Wird der Verein aufgelöst, so fallen die verbleibenden Mittel an eine steuerbefreite Person, z.B. an den Bund der Steuerzahler Schweiz oder eine steuerbefreite Person, welche ähnliche Zwecke wie der Verein verfolgt.

Weinfelden, 11. Juli 2013

Die Gründungsmitglieder:

Linda Brunner  _______________________________

Urs Martin  _______________________________

Daniel Leuthard  _______________________________

Thomas Gemperle _______________________________

Reinhard Wegelin  _____________________